AGB

Sehr geehrter Kunde,
ELAN-Training, Reinéry-Rensing GbR, (im weiteren „ELAN“ genannt) bietet dem Kunden seine Angebote auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten rechtlichen Bedingungen an.
1. Vertragsabschluss
1.1  Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder email erfolgen kann, bietet der Kunde Elan den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser Bedingungen verbindlich an.
1.2  Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung an den Kunden zustande. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung abweichen, so entspricht dies einem neuen Angebot von ELAN. An dieses Angebot sind wir für den Zeitraum von 10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden. Dieses Angebot gilt als angenommen, wenn es nicht innerhalb dieser Frist  ausdrücklich abgelehnt wird.
1.3  Der Kunde haftet für seine Vertragsverpflichtungen ebenso wie für die von ihm involvierten bzw. beauftragten Personen.
2. Bezahlung
Nach erfolgtem Vertragsabschluss kann eine Anzahlung von ELAN verlangt werden, die vorher überwiesen werden muss. Der Restbetrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abschluss-Rechnung an ELAN gezahlt sein.
3. Leistungsverpflichtungen von ELAN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt  des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und, die von ELAN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt des Leistungspaketes nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ELAN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird ELAN dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1  Der Kunde kann jederzeit vor in Anspruch genommener Dienstleistungen vom Vertrag zurücktreten. Die Mitteilung darüber an ELAN muss schriftlich erfolgen. Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen kann ELAN eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils von dem vereinbarten Preis wie folgt erheben:
        bis 42 Tage vor Dienstleistung = keine Kosten          
        42 Tage bis 30 Tage vor Dienstleistung = 30%
        29 Tage bis 15 Tage vor Dienstleistung = 50%                      
        14 Tage bis 07 Tage vor Dienstleistung = 60%    
        06 Tage bis 04 Tage vor Dienstleistung = 85%
        03 Tage bis 0 Tage vor Dienstleistung = 100%
4.2   Nimmt der Kunde Änderungen der Buchung vor, so kann ELAN 25,00 Euro für die Umbuchung bis 31 Tage vor Dienstleistung erheben. Kurzfristigere Umbuchungen bis zum 1. Tag vor der Dienstleistung gelten als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge von Krankheit, vorzeitiger Rückreise oder aus anderen, von ELAN nicht zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungs- oder Ersatzanspruch des ganzen oder eines Teilpreises.
Tritt der Kunde komplett vom Vertrag zurück haftet er in voller Höhe des abgeschlossenen Vertrages.
Für Ausfallzeiten durch ungünstige Wetterverhältnisse kann kein Nachlass auf den vereinbarten Preis der Leistung gewährt werden.
6. Rücktritt und Kündigung durch ELAN
Nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände, welche die planmäßige Durchführung des Angebotes erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (wie z.B. Sturm, Hochwasser oder Krankheit) können zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts von ELAN führen
Nach Veranstaltungsbeginn kann ELAN den Vertrag kündigen, wenn der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ELAN aus diesem Grunde, behält ELAN den Anspruch auf den Gesamtpreis.
Die von ELAN eingesetzten Mitarbeiter können die Rechte von ELAN wahrnehmen.
Eventuell entstehende Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.
7. Haftung
7.1   Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, abgedungen. Die vertragliche Haftung für Schäden (auch die Haftung für die Verletzung von vor-, neben- oder nachvertraglichen Pflichten), die nicht Körperschäden sind, beschränken sich von ELAN auf den dreifachen Reisepreis, I. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder II. soweit ELAN für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2  Die Ausübung und Beteiligung an sportlichen Aktivitäten ist mit einem erhöhten Risiko verbunden und muss durch den Kunden selbst verantwortet werden. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Straßenverkehrsordnung, sowie für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt verantwortlich.
7.3  ELAN haftet nicht für die Störung von vermittelten Leistungen, die in der konkreten Leistungsbeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
8. Mangelhaftigkeit, Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche aus Mangelhaftigkeit, Ausschlussfrist und Verjährung ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 651 c bis g, BGB).
8.1 Abtretungsverbot
Die Abtretung jedweder Ansprüche aus dem Vertrag zwischen ELAN und dem Kunden an Ehepartner oder weitere Dritte ist ebenso ausgeschlossen, wie die gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
8.2 Beschädigungen und Verlust
Alle Materialien von ELAN unterliegen einer ständigen Kontrolle, um einen möglichst reibungslosen Programmablauf zu ermöglichen. Beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Anfallende Bergungskosten müssen vom Kunden getragen werden
9. Fotorechte
ELAN behält sich das Recht vor, Fotos von seinen Programmen zu machen und die Fotos zu Werbezwecken zu nutzen. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an dem Bildmaterial.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des übrigen Vertrages.
11. Gerichtsstand, Sonstiges
Gerichtsstand von ELAN ist 47533 Kleve. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Elan und dem Kunden, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Stand: 01.01.2019